Gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule: Kultusminister Tonne: „Antisemitismus darf nicht unter den Teppich gekehrt werden“
In einer Videokonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) haben die Länderministerinnen und Länderminister die „Gemeinsame Empfehlung des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten und der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule“ beschlossen. In der gemeinsamen Empfehlung wird die große Bedeutung der Schule als Ort der Antisemitismus-Prävention hervorgehoben und ein entschlossenes gemeinsames Vorgehen aller schulischen Akteure, wie Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern, aber auch der Institutionen aus den Bildungsverwaltungen und der Politik gefordert. Im Unterricht wie im gesamten Schulleben soll die Auseinandersetzung mit Antisemitismus stattfinden und sich nicht auf einzelne Unterrichtsfächer beschränken. Antisemitische Vorfälle im Schulkontext dürfen nicht verharmlost, antisemitische Äußerungen nicht bagatellisiert werden. Die Länder möchten unter anderem Schülerinnen und Schülern Begegnungen mit Jüdinnen und Juden ermöglichen, bestehende Präventions- und Interventionskonzepte von Schulen in Bezug auf Antisemitismus stärken und gemeinsam mit den Hochschulen erarbeiten, wie der Umgang mit Antisemitismus zielführend in der Lehrerbildung verankert werden kann.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne begrüßt die Gemeinsame Empfehlung:
„Schule leistet bereits jetzt einen sehr großen Beitrag beim Kampf gegen Antisemitismus und Judenhass. Dafür danke ich den Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern und der Schulsozialarbeit. Diese herausragende Rolle bei der Prävention und bei der Intervention wollen wir weiter stärken und die Schulen noch besser unterstützen.
Die gemeinsame Empfehlung bildet einen sehr guten Rahmen, in diesem Sinne das vorhandene Engagement der Schulen für Demokratie und Menschenrechte und gegen Ausgrenzung und Ideologien der Ungleichwertigkeit weiter zu stärken.
Es ist wichtig, dass praxisnahe und alltagstaugliche Hilfestellung erfolgt, damit die Schulen das Thema Antisemitismus inhaltlich gut behandeln können, aber auch konsequent bei konkreten Vorfällen handeln können. Antisemitische Äußerungen – wie auch andere Standpunkte und Meinungen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Menschenrechten nicht vereinbar sind – dürfen seitens des schulischen Personals keinesfalls unkommentiert bleiben.
Antisemitismus darf nicht unter den Teppich gekehrt werden. Vielmehr sollten diese zum Anlass einer gemeinsamen Reflexion mit den Schülerinnen und Schülern dienen. Es gilt darüber hinaus, die Opfer zu schützen, die Taten zu ahnden und Aufklärung zu betreiben.
Und zuvorderst lautet die Botschaft: Für Antisemitismus ist kein Platz an unseren Schulen!
In Niedersachsen entwickeln wir weitere konkrete Angebote, um unsere Schulen bei der Prävention von Antisemitismus zu unterstützen. Zum neuen Schuljahr wird eine Broschüre zur antisemitismuskritischen Bildung veröffentlicht, die den Schulen ganz praxisnah Hinweise zum pädagogischen Umgang mit Antisemitismus geben wird. Die Broschüre enthält zudem eine Auswahl niedersächsischer Beratungs- und Unterstützungsangebote, um den Schulen weitere Orientierung zu geben. Die Veröffentlichung der Broschüre wird durch digitale Fortbildungsformate für Lehrkräfte und Schulsozialarbeit zu verschiedenen Aspekten der Antisemitismus-Prävention begleitet.
Des Weiteren unterstützt das Kultusministerium sehr gerne den von der Leo Trepp Stiftung neu eingerichteten Leo Trepp Schülerpreis, der noch in diesem Jahr der Öffentlichkeit vorgestellt werden wird. Schülerinnen und Schüler der neunten und zehnten Klassen sollen im Rahmen des Preises zur Auseinandersetzung mit jüdischer Geschichte, Kultur und Religion jeweils bei sich vor Ort angeregt werden.
Darüber hinaus stärken wir im Rahmen von „Demokratisch gestalten – Eine Initiative für Schulen in Niedersachsen“ weiterhin mit Nachdruck das Engagement unserer Schulen für Demokratie und Menschenrechte. Ein zentraler Baustein ist in diesem Zusammenhang der am 1.6.2021 in Kraft getretene Erlass „Stärkung der Demokratiebildung an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft“.
Quelle Pressemeldung von Niedersächsisches Kultusministerium